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BSG, 27.04.1989 - 5/5b RJ 74/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Dauer - Facharbeiter - Beschäftigung - Bisheriger Beruf - Beweismittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
RVO § 1246 Abs. 2 S. 2; SGG § 128 Abs. 1 S. 1
Bisheriger Beruf iS. des § 1246 Abs. 2 S. 2 RVO , Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren
Verfahrensgang
- SG Saarbrücken, 24.09.1986 - S 14 J 5/85
- LSG Saarland, 08.10.1987 - L 1 J 94/86
- BSG, 27.04.1989 - 5/5b RJ 74/87
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 20.01.1976 - 12 RJ 132/75
Berufsunfähigkeit - Verweisbarkeit - Waldfacharbeiter
Auszug aus BSG, 27.04.1989 - 5/5b RJ 74/87
Das LSG hat die am 1. Oktober 1977 begonnene Beschäftigung des Klägers als Waldfacharbeiter bei der Stadt B. ... auch zutreffend als den für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit maßgebenden "bisherigen Beruf" des Klägers angesehen und ihm dementsprechend im Rahmen des vom BSG in ständiger Rechtsprechung entwickelten Vierstufenschemas den Status eines Facharbeiters zuerkannt (vgl Urteil des erkennenden Senats vom 20. Januar 1976 in SozR 2200 § 1246 Nr. 11).
- BSG, 14.12.1998 - B 5 RJ 60/97 R
Berufsunfähigkeitsrente - bisheriger Beruf bei schweizer Versicherungszeiten in …
Bisheriger Beruf ist dabei regelmäßig die zuletzt vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübte versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit (vgl Senatsurteile vom 27. April 1989 - 5/5b RJ 74/87 - SozR 2200 § 1246 Nr. 163 und 5/5b RJ 78/87 - SozR 2200 § 1246 Nr. 164 sowie BSG Urteil vom 29. März 1994 - 13 RJ 35/93 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45 jeweils mwN). - BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 26/90
Berufsschutz eines Tischlers mit ausländischem Berufsabschluß und nur 5-monatiger …
Unbeachtlich ist, ob eine an sich auf Dauer angelegte Beschäftigung aus gesundheitlichen oder betrieblichen Gründen oder gar wegen des Übertritts in eine versicherungsfreie Tätigkeit bereits nach kurzer Zeit endet (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 163 mwN). - BSG, 19.03.1997 - 5 RJ 18/96
Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Voraussetzungen der …
Für die anschließende Beurteilung der Frage, ob dem Versicherten eine Verweisungstätigkeit zu benennen ist, bedarf es aber der Feststellung, ob die zuletzt verrichtete Tätigkeit nicht nur vorübergehend ausgeübt worden ist (vgl Urteil des Senats vom 27. April 1989 - 5/5b RJ 74/87 - SozR 2200 § 1246 Nr. 163) und es sich dabei um eine Anlerntätigkeit oberen oder unteren Ranges gehandelt hat.
- BSG, 25.10.1995 - 5 RJ 30/95
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - …
Dies gilt auch dann, wenn die letzte Tätigkeit nur kurzfristig ausgeübt wurde und - wie vorliegend - wegen Übertritts in eine versicherungsfreie Beschäftigung endete (BSG, Urteile vom 11. September 1980 - 1 RJ 94/79 - SozR 2200 § 1246 Nr. 66, vom 1. Dezember 1983 - 5b RJ 114/82 -SozR 2200 § 1246 Nr. 111, vom 27. April 1989 - 5/5b RJ 74/87 - SozR 2200 § 1246 Nr. 163, vom 17. Dezember 1991 - 13/5 RJ 22/90 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 22 …und vom 29. März 1994 - 13 RJ 35/93 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45). - LSG Berlin, 15.01.2004 - L 3 RJ 28/02
Gewährung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit; Beschäftigung als Floristin; …
Die mehrmonatige vollwertige Ausübung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung als Facharbeiter genügt, um diese Tätigkeit als bisherigen Beruf berücksichtigen zu können (so BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 163). - LSG Berlin-Brandenburg, 16.10.2013 - L 16 R 455/12 Diese zuletzt ausgeübte Beschäftigung war auf Dauer angelegt und angesichts ihrer mehrjährigen Dauer auch nicht kurzfristig (vgl. BSG, Urteil vom 27. April1989 - 5/5b RJ 74/87 = SozR 2200 § 1246 Nr. 163).
- LSG Bayern, 04.10.2000 - L 20 RJ 91/97 Als bisheriger Beruf der Klägerin iSd § 43 Abs. 2 SGB VI kann deshalb nicht ihre erlernte Tätigkeit als Köchin berücksichtigt werden (vgl die ständige Rechtsprechung des BSG, zuletzt Urteil vom 27.04.1989 5/5b RJ 74/87 in SozR 2200 § 1246 Nr. 163).
- LSG Baden-Württemberg, 25.11.2015 - L 10 R 3292/15 Tatsächlich aber muss der "bisherige Beruf" i.S. einer Berufsschutz vermittelnden Tätigkeit nicht nur vorübergehend vollwertig ausgeübt worden sein (s. u.a. BSG, Urteil vom 27.04.1989, 5/5b RJ 74/87 in SozR 2200 § 1246 Nr. 163).